Eine gewerbsmäßige Hundezucht wird nach dem § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) reguliert, der eine behördliche Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt erfordert. Eine Zucht gilt in der Regel als gewerblich, wenn man drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder drei oder mehr Würfe pro Jahr produziert. Wer diese Grenze überschreitet, muss vorab eine Erlaubnis beantragen, die an strenge Anforderungen hinsichtlich Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haltungsbedingungen geknüpft ist.

 

Die Zucht von H.-P. Schlumpp ist ordnungsgemäß beim LRA angemeldet.

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